Aus Protest habe ich von der Website Bilder der TU Chemnitz entfernt.

Am Institut für Europäische Geschichte der Technischen Universität Chemnitz wird Kinderarbeit in der sächsischen Fabriken und in Heimarbeit von 1800 bis 1938 erforscht. Der Privatdozent Dr. Manuel Schramm erhält von der Deutschen Forschungsgesellschaft rund 155.000 EUR Fördermittel. Dabei hätte die DFG die Finanzierung

des Projekts mit öffentlichen Mitteln ablehnen müssen, aber eine meine Beschwerde bewirkte nichts.

Das Forschungsprojekt verharmlost den Nationalismus.

Mit dem Jugendschutzgesetze wurde die NS-Diktatur gefestigt und Punkt 21 des 25 Punkte-Programms der NSDAP vollstreckt. Hitler schrieb in „Mein Kampf“ auf Seite 453 über die Wichtigkeit der „Erziehungsgrundsätze des völki- schen Staates“. Der „Griff nach den Kindern“ diente der staatlichen Kontrolle in der Hitlerjugend (heranwachsende Jungen) und im Bund deutscher Mädchen (heranwachsende Mädchen). (Auszug Jüdisches Museum Berlin). Die Erfassung aller Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr war keine Wohltätigkeit, sondern steigerte die nationalsoziali- stische Leistungsfähigkeit. Ab 1939 kontrollierten und lenkten Bürgermeister bzw. Landräte die Jugendämter, Familien und Kinder von Geburt an politisch erzogen.

1938 gab es für eine lange Zeit die letzten jüdischen Abiturienten an deutschen Schulen. Die systematische Erfassung und Vertreibung der Juden begann. Vom 7. bis 13. November 1938 fanden Pogrome statt, bei den mehrere Hundert Juden starben, über 1400 Synagogen, Betstuben, Friedhöfe sowie Tausende Geschäfte und Wohnungen zerstört wur- den. 30.000 Juden wurden in KZs inhaftiert, wo ebenfalls Hunderte starben. Die beschleunigte Zwangsenteignung von Juden begann. Ab 1. Januar 1939 wurde den Juden das Betreiben von Geschäften und Firmen untersagt. Und jüdische Lehrer und Schüler durften öffentliche Schulen nicht mehr besuchen. Viele junge Menschen hatten keinen Schutz vor diesem NS-Gesetz!

Vernünftig wäre gewesen, das Projekt bis zum Ende der NS-Diktatur 1945 führen zu lassen oder bis zum Beitritt der DDR zum deutschen Grundgesetz am 3. Oktober 1990. 1949 trat in der Bundesrepublik das Grundgesetz in Kraft. Darin sind Kinderrechte in der Unantastbarkeit der Würde des Menschen und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit als Menschenrechte rechtsverbindlich hinterlegt.

In Karl-Marx-Stadt war zwischen 1949 und 1990 Kinderarbeit in Karl-Marx-Stadt mit geschönten Namen erlaubt. Heranwachsende FDJ-Anhänger bauten die Talsperre Sosa, Kinder halfen in der sozialistischen Landwirtschaft und in den Schulferien in der Karl-Marx-Städter Textilwirtschaft. Selbst Leistungssport, der in Karl-Marx-Stadt vor der Pubertät trainiert wurde, war Kinderarbeit, da mit fremdbestimmtem Training (= Arbeit) Geld verdient wurde.

Ich finde es unerträglich, dass mit staatlichen Zuschüssen ein NS-Gesetz verharmlost wird. Das Projekt manipuliert die Stellung der Kinder im Nationalsozialismus. Ich gehe auf Distanz und verbiete dem Institut für Europäische Geschichte der TU Chemnitz, meine Forschungen zum ehemaligen Chemnitzer jüdischen Wohn- und Geschäftsviertel für dieses Projekt zu benutzen.

Pressemitteilung

Matthias Junghans

Presseartikel Freie Presse